Adjarabet ohne deutsche Erlaubnis
Adjarabet hat für Online-Sportwetten keine deutsche Erlaubnis und ist unter seiner Marke, Domain und Betreiberin nicht in der GGL-Liste erlaubter Angebote enthalten. Das internationale Angebot steht im Zusammenhang mit georgischen Glücksspielerlaubnissen, die keine Berechtigung für den deutschen Markt vermitteln.

| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Deutscher Status | keine Erlaubnis |
| GGL-Whitelist | kein Eintrag |
| Betreiberin | LLC „AB Georgia“ |
| Mindestalter | 18 Jahre |
Inhaltsverzeichnis
Status in Deutschland
Adjarabet wird von LLC „AB Georgia“ mit der Unternehmens-ID 405076304 betrieben. Die deutsche GGL-Liste enthält für die Marke und ihr Online-Sportwettenangebot keine Erlaubnis. Das internationale Sportwettenangebot stützt sich auf die georgische Erlaubnis Nr. 19-12/006 für internetbasierte Sportwetten; die Erlaubnis stammt vom Revenue Service; der Betreiber gehört zur Flutter-Gruppe.
| Merkmal | Erläuterung |
|---|---|
| Marke | Adjarabet |
| Domain | adjarabet.com |
| Betreiberin | LLC „AB Georgia“, ID 405076304 |
| Deutsche Whitelist | kein Eintrag für Marke, Domain oder Betreiberin |
| Deutsche Erlaubnis | nicht vorhanden |
Die Whitelist ordnet erlaubte Online-Angebote ihren Veranstaltern und Vermittlern zu. Für eine Marke mit eigener Domain zählt deshalb die Verbindung zwischen Markenname, juristischer Person und zugelassener Angebotsform. Bei Adjarabet führen diese drei Merkmale zum selben Ergebnis: Die für Deutschland erforderliche Eintragung fehlt.
Die ausländische Genehmigung für Internet-Sportwetten wird in Georgien durch die dortige staatliche Einnahmenbehörde, den Revenue Service, erteilt. Der Rechteumfang solcher Erlaubnisse ist geografisch begrenzt. Deutsche Sperreinträge bei OASIS und die anbieterübergreifenden Einzahlungskontrollen des regulierten Marktes erfassen ein nicht angeschlossenes Adjarabet-Konto daher nicht.
Die Domain adjarabet.com ist international erreichbar und gehört zum Angebot von Adjarabet. Für den deutschen Markt richtet sich der Status nach der deutschen Erlaubnis und dem Eintrag in der Whitelist. Die Betreiberin LLC „AB Georgia“ ist dabei ebenso relevant wie der Markenname, weil eine Erlaubnis einer juristischen Person zugeordnet wird.
Adjarabet führt im Sportangebot mehr als 25 Sportarten und bietet Live-Wetten an. Diese Produktmerkmale beschreiben das Wettangebot der Marke. Der deutsche Marktzugang wird über die Whitelist und die dort eingetragenen erlaubten Angebote bestimmt.
Eine ausländische Erlaubnis berechtigt ausschließlich zur Tätigkeit innerhalb ihres rechtlichen Geltungsbereichs. In Georgien stellt der Revenue Service Erlaubnisse für internetbasierte Wettangebote aus. Der deutsche Markt verwendet ein eigenes Erlaubnisverfahren, auf das diese ausländischen Titel keine automatische Wirkung entfalten.
Für Personen in Deutschland ist die praktische Folge vor allem der fehlende Anschluss an die deutschen Schutz- und Aufsichtsstrukturen. Ein Anbieter ohne hiesige Erlaubnis unterliegt nicht auf dieselbe Weise der OASIS-Sperrwirkung und den über LUGAS durchgesetzten anbieterübergreifenden Kontrollen.
Wie der deutsche Markt geregelt ist
Online-Sportwetten gehören in Deutschland zu einem erlaubnispflichtigen Markt. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, beaufsichtigt den länderübergreifenden Online-Glücksspielmarkt und veröffentlicht die Whitelist der erlaubten Anbieter.
| Element | Funktion | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| GGL | bundesweite Aufsicht für den länderübergreifenden Online-Markt | veröffentlicht Informationen zu erlaubten und unerlaubten Angeboten |
| Whitelist | Verzeichnis der Anbieter mit deutscher Erlaubnis | ordnet Gesellschaften und zugelassene Angebotsformen zu |
| OASIS | zentrales Spielersperrsystem | überträgt Sperren auf angeschlossene erlaubte Angebote |
| LUGAS | technische Infrastruktur für zentrale Schutzvorgaben | unterstützt das anbieterübergreifende Einzahlungslimit |
Eine deutsche Erlaubnis ist an konkrete Auflagen für Online-Sportwetten gebunden. Dazu zählen Anforderungen an den Jugendschutz, die Spielersperre und technische Kontrollen. Diese gesetzlichen Schutzmechanismen sind mit der Aufnahme in den geregelten Markt verbunden.
Die GGL führt die bundesweite Aufsicht über den länderübergreifenden Online-Markt. Zu ihren Aufgaben gehören die Veröffentlichung der Whitelist, Informationen für Spielende und Maßnahmen gegen unerlaubte Online-Angebote. Individuelle Kontofragen, Auszahlungen und Verifizierungen werden dagegen vom jeweiligen Wettanbieter bearbeitet.
Der deutsche Markt verbindet die Anbietererlaubnis mit zentralen Schutzsystemen. OASIS bündelt Spielersperren, während LUGAS technische Vorgaben wie das anbieterübergreifende Einzahlungslimit unterstützt. Diese Systeme schaffen gemeinsame Regeln für erlaubte Online-Anbieter und ergänzen deren interne Kontosteuerung.
Die Erlaubnis bezieht sich auf die konkrete Angebotsform einer Gesellschaft. Eine Unternehmensgruppe kann mehrere Marken oder Produkte führen, die jeweils eindeutig zugeordnet werden müssen. Darum reicht eine Namensähnlichkeit in einem Register nicht aus; entscheidend sind Gesellschaft, Marke und zugelassenes Angebot in derselben Zuordnung.
Ein Unternehmen kann in mehreren Staaten eigenständige Erlaubnisse besitzen. Die georgischen Erlaubnisse für das internationale Adjarabet-Angebot sind vom deutschen GGL-System rechtlich getrennt. Für deutsche Nutzer ersetzen solche ausländischen Genehmigungen weder die Anforderungen des deutschen Online-Marktes noch dessen Sperr- und Kontrollmechanismen.
Im deutschen Erlaubnissystem sind auch die konkrete Angebotsform und der zulässige Vertriebsweg relevant. Eine Gesellschaft kann etwa für eine Glücksspielart berechtigt sein, ohne damit eine pauschale Erlaubnis für sämtliche anderen Glücksspielprodukte zu besitzen. Die Liste macht solche unterschiedlichen Zuständigkeiten sichtbar.
Eintrag in der deutschen Anbieterliste
Adjarabet ist dort weder mit einer Erlaubnis für Online-Sportwetten noch mit der zugehörigen Unternehmensbezeichnung eingetragen. Die amtliche GGL-Anbieterliste führt die erlaubten Angebotsformen auf.
- Marke prüfen: Der Name Adjarabet erscheint nicht als erlaubter Anbieter.
- Domain prüfen: adjarabet.com ist keinem deutschen Whitelist-Eintrag zugeordnet.
- Betreiberin prüfen: LLC „AB Georgia“ mit der Unternehmens-ID 405076304 erscheint ebenfalls nicht als erlaubte Gesellschaft.
- Angebotsform zuordnen: Ein gültiger Eintrag nennt die zugelassene Gesellschaft und die erlaubte Angebotsform.
- Übereinstimmung bewerten: Marke, Domain und juristische Person müssen zur konkreten Erlaubnis passen.
Das Verzeichnis bezieht sich auf konkret benannte Veranstalter und Vermittler. Die Muttergesellschaft einer Marke wird damit nicht automatisch zum deutschen Erlaubnisinhaber der einzelnen Tochtermarke. Dies ist bei international tätigen Wettgruppen mit verschiedenen Gesellschaften besonders relevant.
Ein Registereintrag enthält mehr als einen bekannten Markennamen. Er verbindet die Erlaubnis mit der verantwortlichen Gesellschaft und der zugelassenen Tätigkeit. Dadurch lässt sich unterscheiden, ob ein Treffer tatsächlich dasselbe Online-Angebot betrifft oder lediglich eine ähnlich benannte Gesellschaft.
Die Aufsicht erteilt Erlaubnisse für bestimmte Formen des Glücksspiels. Die Veröffentlichung der erlaubten Unternehmen schafft eine einheitliche Darstellung des regulierten Marktes. Erlaubnisse für andere Staaten werden durch diese nationale Liste weder erteilt noch in deutsche Erlaubnisse umgewandelt.
Im rechtlichen Verhältnis zum Spieler sind die juristische Person und die erfasste Angebotsform wichtiger als eine ähnliche Marke. Bei Betreibern verschiedener Länder können unterschiedliche Gesellschaften zur selben internationalen Gruppe gehören. Die deutsche Erlaubnis müsste sich trotzdem auf den konkret betroffenen Anbieter beziehen.
Die georgischen Genehmigungen stammen aus einem anderen staatlichen Erlaubnissystem. Der Revenue Service erteilt dort Erlaubnisse für Online-Wettangebote. Daraus entstehen keine deutschen Spielerschutzansprüche gegen einen nicht an die deutschen Systeme angeschlossenen Anbieter.
Bei länderübergreifenden Wettgruppen unterscheidet sich die Rechtsstellung zudem nach dem jeweiligen nationalen Glücksspielrecht. In Deutschland wirken Spielersperren und zentrale Limits bei den angeschlossenen erlaubten Angeboten. Solche Mechanismen sind gerade bei der Frage wichtig, welche Schutzinstrumente für ein bestimmtes Online-Angebot gelten.
OASIS und Spielersperren
OASIS ist das zentrale deutsche Spielersperrsystem für erlaubte Glücksspielangebote. Eine eingetragene Sperre wirkt anbieterübergreifend bei den angeschlossenen Angeboten und verhindert während der Sperrdauer die Teilnahme.
| Merkmal | Erläuterung |
|---|---|
| Selbstsperre | mindestens 3 Monate |
| Fremdsperre | mindestens 12 Monate |
| 24-Stunden-Sperre | kurzfristige Sperre über den Panik-Button |
| Mindestalter | 18 Jahre |
Eine Selbstsperre beginnt auf Initiative der betroffenen Person und läuft mindestens drei Monate. Eine Fremdsperre kann unter den vorgesehenen Voraussetzungen von Dritten angestoßen werden und hat eine Mindestdauer von zwölf Monaten. Der Panik-Button ermöglicht zusätzlich eine 24-stündige Unterbrechung.
OASIS gehört zum regulierten deutschen Markt und ist für die angeschlossenen erlaubten Angebote vorgesehen. Adjarabet steht nicht in der deutschen Whitelist und besitzt keine deutsche Erlaubnis; daraus folgt keine Teilnahme des Anbieters am deutschen OASIS-System.
Adjarabet ermöglicht eigene Kontosperren und Kontoschließung. Eine Kontoschließung wird auf Antrag innerhalb von höchstens zwölf Tagen durchgeführt, sofern keine offenen Sportwetten entgegenstehen; bei offenen Wetten kann eine Sperrung oder Suspendierung des Kontos beantragt werden.
Die BIÖG-Beratung zur Glücksspielsucht ist unter 0800 1 37 27 00 erreichbar. Sie bietet kostenfreie und anonyme Hilfe für Personen mit Glücksspielproblemen sowie für Angehörige. Das Beratungsangebot umfasst Telefongespräche zu belastendem Spielverhalten, finanziellen Schwierigkeiten und Möglichkeiten einer Unterbrechung.
Die verschiedenen Sperrarten setzen an unterschiedlichen Situationen an. Die Selbstsperre wird von der betroffenen Person ausgelöst, die Fremdsperre folgt einem Verfahren mit Beteiligung Dritter, und der Panik-Button schafft eine kurze unmittelbare Unterbrechung. Die zentrale Wirkung von OASIS erstreckt sich über die angeschlossenen erlaubten Angebote.
Eine anbieterinterne Kontosperre wirkt auf das Konto bei diesem Anbieter. OASIS überträgt eine Sperre dagegen auf die angeschlossenen Angebote im regulierten deutschen Markt. Beide Mechanismen begrenzen den Zugang, arbeiten aber auf unterschiedlichen Ebenen.
Wettsteuer, Einzahlungslimit und Spielerschutz
Im regulierten deutschen Sportwettenmarkt beträgt die Wettsteuer 5,3 % des Einsatzes. Steuerschuldner ist der Anbieter. Er kann die Belastung wirtschaftlich über seine Kalkulation tragen, vom Einsatz abziehen oder bei der Gewinnberechnung berücksichtigen.
Bei einem Einsatz von 100,00 € entsprechen 5,3 % einem Steuerbetrag von 5,30 €. Zieht ein erlaubter Anbieter diesen Betrag vom Einsatz ab, verbleiben 94,70 € als rechnerische Bemessungsbasis für die Wette. Übernimmt der Anbieter die Steuer selbst, bleibt der volle Einsatz für die Wettberechnung bestehen.
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit beträgt im regulierten deutschen Markt grundsätzlich 1.000 € pro Monat. Es erfasst Einzahlungen über angeschlossene erlaubte Anbieter hinweg und verhindert, dass dieselbe Standardgrenze parallel auf mehreren Konten vollständig ausgeschöpft wird.
Bei mehreren Einzahlungen zählt die Monatssumme. Vier Einzahlungen zu je 250,00 € ergeben zusammen 1.000,00 €. Die technische Infrastruktur des regulierten Marktes führt diese Einzahlungen anbieterübergreifend zusammen.
Private Gewinne aus Sportwetten sind grundsätzlich nicht einkommensteuerpflichtig, solange das Wetten keine berufsmäßige Tätigkeit darstellt. Die Wettsteuer von 5,3 % knüpft dagegen an den Einsatz an und wird rechtlich vom Anbieter getragen.
Adjarabet akzeptiert bei den Zahlungswegen und Gebühren unter anderem Karten, Apple Pay, Emoney und Skrill. Für Auszahlungen nennt der Anbieter einen Gesamtabzug von 6 % beziehungsweise 1 % für ausländische Staatsangehörige; bei nicht zweckgemäßer oder unfairer Nutzung des Guthabens kann zusätzlich ein Abzug von 3 % vorgesehen sein.
Die deutsche Altersgrenze für Glücksspiel beträgt 18 Jahre. Volljährigkeit ist die Zugangsvoraussetzung für erlaubte Angebote; Einsatzhöhe, Wettart und Sportart ändern diese Altersgrenze nicht. Spielerschutz verbindet Alterskontrolle mit Sperrmöglichkeiten, Einzahlungskontrolle und Informationen über Verlustrisiken.
Adjarabet unterscheidet Single-, Express- und Systemwetten und bietet zusätzlich Live-Wetten. Für jede Wettart bleibt der Einsatz dem Verlustrisiko ausgesetzt; bei Express- und Systemwetten hängt die Abrechnung von mehreren Auswahlen beziehungsweise Teilkombinationen ab.
Die Wettsteuer und das Einzahlungslimit greifen an verschiedenen Geldbewegungen an. Die Steuer bezieht sich auf den Einsatz einer Wette, während das Einzahlungslimit den Zufluss auf Wettkonten begrenzt. Dadurch können beide Regeln im regulierten Markt gleichzeitig wirken.
Spielerschutz ergänzt diese finanziellen Vorgaben um Sperren und Beratung. OASIS schafft eine anbieterübergreifende Sperrwirkung, während die BIÖG-Hotline unabhängige Unterstützung anbietet. Bei Adjarabet stehen zusätzlich eigene Maßnahmen wie Kontosperre, Suspendierung und Kontoschließung zur Verfügung.









